Kaarst Fotoausstellung Gewinnspiel Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel
Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen
Datenschutzerklärung Gewinnspiel „Fotoausstellung"
Wir informieren Sie in diesem Text über uns als Verantwortlichen sowie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen dieses Gewinnspiel über Sie erheben. Damit möchten wir Ihnen transparent den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten erklären und die Pflichtinformationen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) erfüllen.
Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
Stadt Kaarst
Die Bürgermeisterin
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Tel.: 02131 / 987-0
Fax : 02131 / 987-400
E-Mail: info@stadt.kaarst.de
Website: www.kaarst.de
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreiben wir unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten und zur Datensicherheit. Wir möchten Sie nachfolgend darüber informieren, welche Daten Ihres Besuchs zu welchen Zwecken verwendet werden. Sollten darüber hinaus noch Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten offenbleiben, können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Tel.: 02131 / 987-0
E-Mail: info@kaarst.de
Website: www.kaarst.de
Zweck der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen eine Teilnahme an unserem Gewinnspiel zu ermöglichen. Durch die Angabe Ihres Vor- und Zunamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse können wir Sie als potenziellen Gewinner kontaktieren. Wir verarbeiten diese Daten daher zur Vertragserfüllung im Rahmen des Gewinnspiels.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Übersicht der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Für dieses Gewinnspiel verarbeiten wir die folgenden personenbezogenen Daten:
Vor- und Zuname
E-Mail-Adresse
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und Sie sind nicht verpflichtet, uns diese personenbezogenen Daten mitzuteilen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten hingegen erforderlich.
Eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO findet nicht statt.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Wir setzen bei der Umfrage zur technischen Umsetzung den Auftragsverarbeiter Alchemer (Alchemer, LLC.,168 Centennial Parkway, Unit #250,Louisville, Colorado, 80027, USA) ein. Hierzu haben wir eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen. Die weiteren Informationen zu diesem Dienstleister und der durch den Dienstleister stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie auch hier auf der Webseite, unter dem unten rechts weiterführenden Link „SurveyGizmo Privacy Policy“)
Die personenbezogenen Daten könnten hierbei in einen sogenannten Drittstaat übertragen werden, hierunter fallen z.B. die Vereinigten Staaten. Eine solche ist nur zulässig, wenn das durch die DSGVO gewährleistete Schutzniveau Ihrer Daten eingehalten wird. Deswegen haben wir in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung für den eventuell möglichen Drittstaatentransfer geeignete Garantien nach Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO, den sogenannten Standarddatenschutzklauseln („Standardvertragsklauseln“ oder auch „Standard Contractual Clauses“), vereinbart. Mit Urteil vom 16.7.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das EU-U.S. Privacy Shield für unwirksam erklärt (Rs. C-311/18; sog. Schrems II). Zugleich hat der EuGH aber auch entschieden, dass der Beschluss der Kommission über Standardvertragsklauseln (2010/87/EU) grundsätzlich weiterhin gültig ist, sodass Standardvertragsklauseln für eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer grundsätzlich weiter genutzt werden können.
Speicherdauer
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zu diesem Gewinnspiel, solange bis der Zweck weggefallen ist, dies wird der Abschluss des Gewinnspiels, d.h. die Ermittlung der Gewinner und die Verteilung der Gewinne sein. Wir löschen die personenbezogenen Daten des Gewinnspiels (z.B. den Status eines Gewinners) spätestens nach 120 Tagen.
Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Sie können insbesondere im Mitgliedstaat Ihres Wohnortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes Ihr Beschwerderecht geltend machen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Eine Übersicht über die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten der Länder sowie deren Kontaktdaten findet sich hier:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist unter den folgenden Daten zu erreichen:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11/384 24-0
Telefax: 02 11/384 24-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Die Stadt+Handel GmbH bietet im Namen ihrer Auftraggeber gelegentlich Verlosungen und Gewinnspiele (zusammen „Gewinnspiele“) an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Gewinnspiel und Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadt Kaarst, Die Bürgermeisterin, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst („Stadt Kaarst“ oder „Veranstalter“). Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren, die den richtigen Lösungssatz zur Fotorallye gefunden hat und einen Wohnsitz in Deutschland hat. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Kaarst, sowie deren direkte Angehörige.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in dem in den besonderen Bedingungen beschriebenen Zeitraum möglich. Eine Teilnahme setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus, einzige Bedingung ist die richtige Eintragung des Lösungssatzes.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der unter besondere Teilnahmebedingungen näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Der Teilnehmer willigt ausdrücklich darin ein, dass sein Vor- und Zuname von der Stadt Kaarst im Zusammenhang mit seinem Gewinn zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.
Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Durchführung des Gewinnspiels
Der innerhalb der besonderen Bedingungen näher beschriebene Gewinn wird unter allen gültigen Teilnahmen verlost.
Die Aktion startet am 09.04.2022 um 10.00 Uhr und endet am 30.04.2022 um 23.59 Uhr.
Die Gewinner werden am 30.04.2022 nach Ende der Fotoausstellung ausgelost und per E-Mail benachrichtigt; Die Gewinner werden durch die zufällige Ziehung unter allen berechtigten Teilnehmern ermittelt und anschließend über den Gewinn informiert. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von einer Woche ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben.
Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
Ausschluss der Teilnahme
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Stadt Kaarst behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.
Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Besondere Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels „Fotorallye"
Bedingung für die Teilnahme an der Verlosung ist die richtige Beantwortung des Lösungssatzes bis zum 30.04.2022 23.59 Uhr. Nach Finden des Lösungssatzes können Sie am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Gewinne werden am Tag der Städtebauförderung am 14.05.2022 vom Citymanagement ausgehändigt. Bei den Gewinnen handelt es sich überwiegend um Gutscheine, der an der Fotoausstellung teilnehmenden Gewerbetreibenden.